#4 - Jahresrückblick auf die Fanrechte Teil 2

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In der 4. Folge seines Podcast blickt Fananwalt René Lau im zweiten Teil auf die Fanrechte im Jahr 2021 zurück. Im 2. Teil geht es um ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln vom 18.11.2021, womit das Gericht einem Fan des 1. FC Magdeburg Recht gab, der sich gegen eine polizeiliche Maßnahme der Polizei Bochum beim Auswärtsspiel am 04.05.2019 auf dem Bahnhof Bochum gewehrt hat. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 20 K 2067/20. Des Weiteren geht es um einen Beschluss des LG Köln vom 01.04.2021 (Aktenzeichen 157 Ns 8/20), in welchem das Gericht das anlasslose Filmen von Fußballfans durch die Polizei für rechtswidrig erklärt hat. René gibt weiterhin Einblick in ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, indem sich ein Fan des FC Schalke 04 gegen die Eintragung seiner Person in die Datei Gewalttäter Sport gewehrt hat und erfolgreich damit war. Begründung der Polizei war eine angebliche konspirative Anreise zum Derby bei Borussia Dortmund im Jahre 2017. Darüber hinaus fasst er auch die Ergebnisse der Taskforce Zukunft Profifußball zusammen, deren Endergebnis im Jahr 2021 veröffentlicht worden ist. Zum Schluss führt er dann noch zum neuen Versammlungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen und zur im Jahre 2021 bekanntgewordenen SKB-Datei "EASy Gewalt und Sport" aus, die durch eine kleine parlamentarische Anfrage im Landtag des Freistaates Bayern bekannt geworden ist. Er geht dabai auch auf eine Presseerklärung der AG Fananwälte vom 19.08.2021 ein.